Veranstaltung: | Mitgliederversammlung 12.11.2020 |
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Antragsteller*in: | Doris Wedel (KV Chemnitz) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 12.11.2020, 14:54 |
Antragshistorie: | Version 1 |
Ä7_redaktionellNEU3: Antrag des Kreisvorstands für ein Statut über die Arbeitsgemeinschaften des Kreisverbandes BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Chemnitz
Antragstext
Statut über die Arbeitsgemeinschaften von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Kreisverband
Chemnitz
§ 1 Aufgaben und Gründung von Arbeitsgemeinschaften
(1) Die Arbeitsgemeinschaften des Kreisverbandes von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in
Chemnitz sind eine satzungsgemäße Struktur des Kreisverbandes Chemnitz (gemäß §
4 II - IV der Satzung) und dienen der inhaltlichen Arbeit sowie der thematischen
und regionalen Vernetzung der Parteimitglieder. Sie leisten durch ihren
fachlichen Sachverstand einen Beitrag dazu, inhaltliche Konzepte und Strategien
grüner Politik im Kreisverband zu entwickeln bzw. weiterzuentwickeln. Gegenstand
der Arbeit der thematischen Arbeitsgruppen können kommunal-, landes-, bundes-,
europa- und außenpolitische Themen sein. Die regionalen Arbeitsgruppen dienen
der Vernetzung der Parteimitglieder in den Stadtteilen und sind in ihrer
Zusammensetzung nicht an die Grenzen der Ortsamtsgebiete gebunden.
(2) Mindestens drei Mitglieder des Kreisverbandes(KV) Chemnitz können eine
Arbeitsgemeinschaft (AG) bilden. Über deren Anerkennung entscheidet der
Kreisvorstand gemäß § 4 III der Satzung.
(3) Jede Arbeitsgemeinschaft wählt in entsprechender Anwendung der Wahlordnung
des Kreisverbandes zwei Sprecher*innen, von denen mindestens eine Person eine
Frau sein soll. Die Sprecher*innen werden für einen Zeitraum von bis zu 2 Jahren
gewählt.
(4) Die freie Mitarbeit von Parteilosen in den Arbeitsgemeinschaften ist
entsprechend § 3 III der Satzung möglich.
§ 2 Mitarbeit in einer Arbeitsgemeinschaft
(1) Die Mitarbeit in den Arbeitsgemeinschaften steht den Mitgliedern des
Kreisverbandes von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Chemnitz und parteilosen Personen
offen. (2) Beschlüsse der Arbeitsgemeinschaften müssen jeweils von der Mehrheit
der anwesenden Mitglieder von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Chemnitz getragen werden,
um Geltungskraft zu erlangen. Die Arbeitsgemeinschaften können in einer
Geschäftsordnung Regeln für die Stimmabgabe und das Stimmrecht aufstellen.
§ 3 Arbeit der Arbeitsgemeinschaften
(1) Die Arbeitsgemeinschaften sollen sich eine Geschäftsordnung geben und
mindestens zweimal jährlich treffen. Ein Muster für die Geschäftsordnung wird
vom Kreisvorstand zur Verfügung gestellt.
(2) Anerkannte Arbeitsgemeinschaften sind in der Mitgliederversammlung
antragsberechtigt, sofern die Anträge entsprechend § 2 II von der Mehrheit der
in ihnen vertretenen Mitglieder von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Chemnitz getragen
werden. (3) Die Arbeitsgemeinschaften haben das Recht, auf der Homepage des
Kreisverbandes mit Angabe der Sprecher*innen, Arbeitsschwerpunkten und einer
Kontaktadresse genannt zu werden und dort ihre Arbeit vorzustellen. Für die
Veröffentlichung wenden sie sich an die Geschäftsstelle.
(4) Pressemitteilungen der Arbeitsgemeinschaften müssen durch mindestens eine*n
Kreisverbandssprecher*in freigegeben werden.
§ 4 AG-Sprecher*innen
(1) Die AG-Sprecher*innen fungieren als Ansprechpartner*innen für Kreisvorstand,
Kreisgeschäftsstelle und Mitgliedschaft.
(2) Sie koordinieren jeweils die Arbeit der Arbeitsgemeinschaft, laden zu
Treffen ein und verwalten in Zusammenarbeit mit der Geschäftsstelle die AG-
Mailingliste.
(3) Die Sprecher*innen sollen die Geschäftsstelle per E-Mail spätestens zwei
Wochen vor der nächsten AG-Sitzung über den Termin informieren. Sie sollen der
Geschäftsstelle angefertigte AG-Protokolle zusenden (besser: zur Verfügung
stellen). Diese sollen stichpunktartig über die Inhalte der AG-Treffen
informieren und können auch auf der Homepage des Kreisverband hinterlegt werden.
Den Arbeitsgemeinschaften steht weiterhin ein eigener Ordner als Unterordner der
Gliederungsebene Kreisverband Chemnitz in der Grünen Wolke zu. Dieser wird von
der Geschäftsstelle in Absprache mit den AG-Sprecher*innen erstellt. Die Vergabe
von Lese-, Schreib-, Besitzrechten sowie dem Recht auf Teilen und Löschen
obliegt den AG-Sprecher*innen. Die Protokolle dienen damit der externen
Kommunikation über die Tätigkeit der AG und als Grundlage für die Vernetzung der
Arbeitsgemeinschaften untereinander.
(4) Arbeitsgemeinschaften erstellen in kurzer und geeigneter Form einen
jährlichen Rechenschaftsbericht und legen diesen dem Kreisvorstand vor.
§ 5 Aufgaben des Kreisvorstandes
(1) Der Kreisvorstand entscheidet auf Basis des Rechenschaftsberichts, der
Geschäftsordnung und des AG-Statuts über die Anerkennung von
Arbeitsgemeinschaften bzw. über die Aberkennung ihres AG-Status.Gegen eine
Aberkennung des AG-Status durch den Vorstand, dessen Bekanntgabe textlich
gegenüber den zuletzt bekannten AG-Sprecher*innen zu erfolgen hat, kann die
Arbeitsgemeinschaft textlich innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der
Ablehnungsentscheidung Widerspruch einlegen. Der Widerspruch ist an BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN Kreisverband Chemnitz zu richten. Über den Widerspruch entscheidet
die auf den Zugang des Widerspruchs folgende Mitgliederversammlung.
(2) Einmal im Jahr bietet der Vorstand den thematischen sowie den regionalen
Arbeitsgemeinschaften jeweils ein Sprecher*innen-Treffen an.
(3) Der Kreisvorstand soll die Arbeit der Arbeitsgemeinschaften jährlich
zusammenfassend dokumentieren und für den Kreisverband transparent machen.
(4) Der Kreisvorstand kann im Falle von Inaktivität über einen Zeitraum von mehr
als einem Jahr nach Rücksprache mit den AG-Sprecher*innen über die Auflösung
oder alternativ den Ruhestatus einer Arbeitsgemeinschaft entscheiden.
Berücksichtigung soll dabei auch die Relevanz der Arbeitsgemeinschaft
hinsichtlich der politischen Ziele von Bündnis 90/ Die GRÜNEN finden.
(5) Die AG-Sprecher*innen werden durch den Kreisvorstand zum Datenschutz
belehrt.
(6) Der Vorstand ermöglicht und fördert die Weiterentwicklung von Kommunikation
und Arbeitweise der Arbeitsgemeinschaften.
§ 6 Aufgaben der Kreisgeschäftsstelle
(1) Anerkannte thematische Arbeitsgemeinschaften erhalten eine GRÜNE
Mailingliste vom Kreisverband. Diese dient der AG-internen Kommunikation. Die
Aufnahme von Mitgliedern in die Mailingliste übernimmt die Geschäftsstelle nach
Absprache mit den Sprecher*innen.
(2) Die Geschäftsstelle stellt alle per E-Mail zur Veröffentlichung
angekündigten AG-Termine auf die Homepage und trägt sie in den Kalender zur
Bürobelegung ein.
(3) Die Verwaltung der Mailingliste, insbesondere die Freigabe von Mails, deren
Absender*innen nicht Mitglied der Liste sind, wird von den AG Sprecher*innen
übernommen. Sie haben einzig für diesen Zweck Zugang zur Mailingliste. Diese
Form der Verwaltung der Mailingliste kann von den AG-Sprecher*innen über einen
bestimmten Zeitraum oder dauerhaft auf die Geschäftsstelle übertragen werden.
(4) Der Versammlungsraum in der Kreisgeschäftsstelle steht den
Arbeitsgemeinschaften als Sitzungsort zur Verfügung, sofern keine anderweitige
Nutzung eingeplant ist. Die Raumvergabe wird von der Geschäftsstelle
koordiniert.
(5) Einladungen zu thematischen Arbeitsgemeinschaften werden von der
Geschäftsstelle über den Newsletter an alle Mitglieder und Interessierten
versendet . Sie können auf Wunsch der Arbeitsgemeinschaften zu regionalen
Arbeitsgemeinschaften über den jeweiligen Regional-Verteiler versendet werden.
(6) Darüber hinaus sind Themen bezogene E-Mails an alle thematisch
interessierten Mitglieder (auch jene, die nicht in der jeweiligen thematischen
Arbeitsgemeinschaft aktiv sind) über die Geschäftsstelle möglich.
(7) Neumitglieder werden von der Geschäftsstelle bzw. von den Neumitglieder-
Beauftragten über die Angebote der Arbeitsgemeinschaften informiert. Die
jeweiligen Sprecher*innen werden im Anschluss von der Geschäftsstelle über
interessierte Neumitglieder informiert.
(8) Arbeitsgemeinschaften können auf Basis der beschlossenen Haushaltsplanung
des Kreisverbandes aktionsbezogen finanzielle Mittel beim Kreisvorstand
beantragen.
Änderungsanträge
- Ä6 (Dan Fehlberg (KV Chemnitz), Abstimmung)
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