Hierzu gab und gibt es die Befürchtung, dass dies zu strikt ist und die Mitarbeit in einer AG erschweren könnte und die Dynamik und Diffusität der Arbeitsgemeinschaften nicht abgebildet werde. Die Verwaltung des Mitgliederbestandes einer AG sei eine (zu große) Hürde, um von den ehrenamtlich tätigen AG-Sprecher*innen bewältigt zu werden.
Mich persönlich überzeugt dies nicht. Mit der Änderung wird eine Arbeitsfähigkeit und Kontinuität der AG gewährleistet, weil klar ist, wer wann abstimmen kann (nämlich nur Mitglieder der AG) und darf. Auf dieses Abstimmung für Beschlüsse kommt es an und deren Nachvollziehbarkeit und Transparenz. Andernfalls wäre es möglich, dass - fiktives Extrembeispiel - bei einer AG-Sitzung spontan (!) weitere vier Mitglieder auftauchen und mit vier zu drei ein Beschluss gefasst wird, der von den über längere Zeit aktiven AG-Mitgliedern gerade nicht getragen wird. Eine Mitarbeit (ohne Abstimmunsbefugnis) in einer AG oder deren Aktionen ist auch ohne Mitliedschaft selbstverständlich jederzeit möglich. Zudem erhöht eine Mitgliedschaft auch die Verbundenheit zu einer AG.
Deshalb stelle ich meinen Änderungsantrag zur Diskussion.
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