Antrag: | Antrag des Kreisvorstands für ein Statut über die Arbeitsgemeinschaften des Kreisverbandes BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Chemnitz |
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Antragsteller*in: | Doris Wedel |
Status: | Angenommen |
Eingereicht: | 12.11.2020, 14:42 |
Ä7 zu Ä7_redaktionellNEU: Antrag des Kreisvorstands für ein Statut über die Arbeitsgemeinschaften des Kreisverbandes BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Chemnitz
Antragstext
Von Zeile 1 bis 2:
Statut über die Arbeitsgemeinschaften von[Leerzeichen]BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Chemnitz Kreisverband Chemnitz
Von Zeile 15 bis 17:
Arbeitsgemeinschaft (AG) bilden. Über deren Anerkennung entscheidet der Kreisvorstand gem.äß § 4 III der Satzung.
(3) Jede Arbeitsgemeinschaft wählt in entsprechender Anwendung der Wahlordnung
Von Zeile 20 bis 22:
gewählt.
(4) Die freie Mitarbeit von Parteilosen in den Arbeitsgemeinschaften ist möglich entsprechend § 3 III der Satzung möglich.
Von Zeile 52 bis 56:
stellen). Diese sollen stichpunktartig über die Inhalte der AG-Treffen informieren und können auch auf der Homepage des KVKreisverband hinterlegt werden. Den Arbeitsgemeinschaften steht weiterhin ein eigener Ordner als Unterordner der Gliederungsebene Kreisverband Chemnitz in der Grünen Wolke zu. Dieser wird von der Geschäftsstelle in Absprache mit den AG-Sprecher*innen erstellt. Die Vergabe von
Von Zeile 90 bis 92 einfügen:
Absprache mit den Sprecher*innen.
(2) Die Geschäftsstelle stellt alle per E-Mail zur Veröffentlichung angekündigten AG-Termine auf die Homepage und trägt sie in den Kalender zur Bürobelegung ein.
Von Zeile 108 bis 113:
Arbeitsgemeinschaft aktiv sind) über die Geschäftsstelle möglich.
(7) Neu-Mmitglieder werden von der Geschäftsstelle bzw. von den Neumitglieder- Beauftragten über die Angebote der Arbeitsgemeinschaften informiert. Die jeweiligen Sprecher*innen werden im Anschluss von der Geschäftsstelle über Neumitglieder, die Interesse an der AG-Arbeit bekundet haben, informiertinteressierte Neumitgliederinformiert.
(8) Arbeitsgemeinschaften können auf Basis der beschlossenen Haushaltsplanung
Von Zeile 1 bis 2:
Statut über die Arbeitsgemeinschaften von[Leerzeichen]BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Chemnitz Kreisverband Chemnitz
Von Zeile 15 bis 17:
Arbeitsgemeinschaft (AG) bilden. Über deren Anerkennung entscheidet der Kreisvorstand gem.äß § 4 III der Satzung.
(3) Jede Arbeitsgemeinschaft wählt in entsprechender Anwendung der Wahlordnung
Von Zeile 20 bis 22:
gewählt.
(4) Die freie Mitarbeit von Parteilosen in den Arbeitsgemeinschaften ist möglich entsprechend § 3 III der Satzung möglich.
Von Zeile 52 bis 56:
stellen). Diese sollen stichpunktartig über die Inhalte der AG-Treffen informieren und können auch auf der Homepage des KVKreisverband hinterlegt werden. Den Arbeitsgemeinschaften steht weiterhin ein eigener Ordner als Unterordner der Gliederungsebene Kreisverband Chemnitz in der Grünen Wolke zu. Dieser wird von der Geschäftsstelle in Absprache mit den AG-Sprecher*innen erstellt. Die Vergabe von
Von Zeile 90 bis 92 einfügen:
Absprache mit den Sprecher*innen.
(2) Die Geschäftsstelle stellt alle per E-Mail zur Veröffentlichung angekündigten AG-Termine auf die Homepage und trägt sie in den Kalender zur Bürobelegung ein.
Von Zeile 108 bis 113:
Arbeitsgemeinschaft aktiv sind) über die Geschäftsstelle möglich.
(7) Neu-Mmitglieder werden von der Geschäftsstelle bzw. von den Neumitglieder- Beauftragten über die Angebote der Arbeitsgemeinschaften informiert. Die jeweiligen Sprecher*innen werden im Anschluss von der Geschäftsstelle über Neumitglieder, die Interesse an der AG-Arbeit bekundet haben, informiertinteressierte Neumitgliederinformiert.
(8) Arbeitsgemeinschaften können auf Basis der beschlossenen Haushaltsplanung
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