Der Rechenschaftsbericht sollte ein Bestandteil sein, wenn darüber entschieden wird, ob eine AG aberkannt wird.
Über die Reihenfolge sollte vielleicht noch diskutiert werden.
Antrag: | Antrag des Kreisvorstands für ein Statut über die Arbeitsgemeinschaften des Kreisverbandes BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Chemnitz |
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Antragsteller*in: | Sascha Kaden (KV Chemnitz) |
Status: | Angenommen |
Eingereicht: | 28.10.2020, 19:03 |
Kommentare
Nils Pommeranz:
Weder für die Anerkennung noch der fortlaufenden Tätigkeit fallen quasi Kosten an: Eine elektronische Nachrichtenliste (Mailingliste), ein Eintrag auf dem Internetauftritt und ein Ordner in GRÜNE Wolke.
Erst wenn eine AG vom Kreisverband Euros haben möchte, kommt der Rechenschaftsbericht ins Spiel. Als Beispiel hierfür sei eine Veranstaltung genannt.
Eine AG aus Kostengründen zu schließen bedeutet ja, alle gleichzeitig zuzumachen. Ansonsten passiert eine kontroverse Ungleichbehandlung. Die Begründung aus Kostengründen eine, mehrere oder alle [1..*] Arbeitsgemeinschaften schließen zu müssen, wie denn bitteschön das Umsetzen? Erhält eine einzige AG kein Geld, muss sie sich auf das Wesentliche begrenzen. Miete, Strom und Wasser für die Räumlichkeit zahlt die Geschäftsstelle aber sowieso. Virtuell läuft Jenes über die private Stromrechnung. Höchstens eine Miete für den digitalen Raum fällt an. Die AG macht also auch ohne Bezuschussung weiter.